Das neue Datenschutzgesetz (nDSG) bringt zwar zahlreiche Angleichungen an die EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) mit sich, aber ist insgesamt nicht so streng wie diese. Sprich: Ja, man muss handeln, wenn man bisher noch nicht DSGVO-konform war, aber es ist nicht so aufwendig wie für die DSGVO. Wenn man bereits DSGVO-konform ist, kann man überlegen, ob man nur für die Besucher aus der Schweiz die Hürde etwas herabsetzt.
Hier ein paar Punkte, in denen sich das nDSG von der DSGVO unterscheidet:
- In der Regel keine Einwilligung via «Cookie-Banner» erforderlich
- Die Sanktionen fallen deutlich geringer aus
- Es besteht keine Pflicht, einen Datenschutzberater zu ernennen, aber es wird ausdrücklich empfohlen
- Datenschutzverletzungen müssen möglichst rasch, aber nicht unbedingt innert 72 Stunden gemeldet werden
- Über die Zulässigkeit von Datenexporten entscheidet der Bundesrat, nicht die Europäische Kommission
- Eine allgemeine Pflicht, die Profiling-Zustimmung einzuholen, besteht nur bei High-Risk-Profiling.
Konkret bedeutet das für Sie folgende sechs Massnahmen:
- Daten-Inventar erstellen: Alle Daten über Personen und ihre Verarbeitung festhalten, sowohl von der Website (Formulardaten, Drittdienste) als auch anderen Prozessen
- Outsourcing absichern: Auftragsverarbeitungsvertrag für Drittdienste und Sicherheitsmassnahmen bei Datenfluss in unsichere Drittstaaten
- Transparenz durch Datenschutzerklärung: Vollständige, aktuelle Datenschutzerklärung auf separater Seite in allen Sprachen der Website verlinken
- Technische und organisatorische Massnahmen (TOM) für Datensicherheit: Datensicherung, Passwortschutz, Zugriffsrechte, Protokollierung, Verschlüsselung, Software-Updates, Schulungen, etc.
- Vorbereitung auf Anfragen: Auskunft erteilen, Daten löschen können, Verifizierung, welche Daten herausgegeben oder vernichtet werden
- Weitere Themen: Datenschutz-Folgenabschätzung, automatisierte Einzelentscheidungen und Profiling, Datenschutz durch Technik und Voreinstellungen, Bearbeitungsverzeichnis, Kenntnis der datenschutzrechtlichen Grundsätze.
Haftungsausschluss: CS2 unterstützt Sie gerne bei Fragen zu dem Thema. Die datenschutzrechtliche Verantwortung bleibt jedoch immer bei unseren Kund:innen.